In Reiseverkehrsunternehmen können Sie verschiedene Ausbildungsberufe erlernen. Die Arbeit mit Menschen und das Entdecken immer wieder neuer Ziele sind in diesem Beruf die schönsten Herausforderungen und bieten viel Abwechslung für engagierte Auszubildende.

Wir beraten Sie gern bei der Auswahl Ihres Berufes oder bieten Ihnen mit unseren Mitgliedsunternehmen einen Einblick in die möglichen Berufsbilder von Busfahrer/in bis Reiseverkehrskaufmann/ -kauffrau.
Fragen Sie uns einfach!

Welche Berufe kann ich erlernen?

Ausbildung Busfahrer/in
Busfahrer/innen führen Busfahrten im Linien- und Schulverkehr sowie im Bedarfs- und Reiseverkehr durch. Busfahrer/innen arbeiten bei nationalen wie auch bei internationalen Reiseunternehmen, bei kommunalen oder privatwirtschaftlichen Verkehrsbetrieben im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs und nicht zuletzt auch bei Unternehmen oder Subunternehmen der Deutschen Bahn AG.  
 
Berufsbild Busfahrer/in
Sie sind für den verkehrs- und betriebssicheren Zustand des Fahrzeuges verantwortlich und sorgen während der Fahrt für Sicherheit und Ordnung. Im Linienverkehr gehört außerdem der Verkauf von Fahrkarten bzw. das Prüfen der Fahrausweise zu ihrem Aufgabengebiet. Im Ausflugs- und Reiseverkehr betreuen Busfahrer/innen in der Regel auch die Fahrgäste und übernehmen gegebenenfalls Reiseleiterfunktionen.  
 
Voraussetzungen für Busfahrer/in
Um diese Tätigkeit ausüben zu können, ist üblicherweise eine Berufsausbildung als Berufskraftfahrer/in erforderlich. Darüber hinaus sind die Erlaubnis zur Personenbeförderung sowie die Führerscheine der Klassen D und DE, oft auch D1 oder D1E (früher: Klassen 2 und 3) nötig.
Im Güterkraft- oder Personenverkehr sind Nachweise nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vorgeschrieben.

Ständige Weiterbildung

Der mVo bietet für Mitglieder und deren Mitarbeiter umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten gemeinsam mit seinen Partnern an. Diese beziehen sich sowohl auf theoretische wie auch praktische Bereiche der einzelnen Tätigkeitsfelder.

Das aktuelle Schulungs- und Seminarprogramm
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Wenn Sie Informationen zu unserem Weiterbildungsprogramm benötigen, schreiben Sie uns an mailto:mvo-omnibusverband(at)t-online.deoder rufen Sie uns an. Wir informieren Sie gern!

Fahrerweiterbildung

Kurzinfo zur Weiterbildung von Berufskraftfahrern (BKrFQG)

Zeitlicher Rahmen
Eine erste Weiterbildung im Rahmen dieses Gesetzes ist zwischen dem 10. September 2008 und dem 10. September 2013 abzuschließen. Mancher Fahrer / Unternehmer glauben möglicherweise es reiche aus, sich gegen Ende der o.g. Frist, also 2013, mit diesem Thema zu beschäftigen. Es ist jedoch für die Unternehmer ratsam, sich zeitnah mit dem Thema Weiterbildung auseinander zu setzen, da sie nur so die für ihr Unternehmen finanziell und qualitativ passende Lösung finden können.
Da die Schlüsselnummer 95 für den Weiterbildungsnachweis auf dem (Karten-)Führerschein vermerkt wird, empfiehlt es sich, Führerschein und Weiterbildungsnachweis zeitlich aneinander anzupassen, da beide eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren haben. Die Unternehmer sollten schon jetzt überprüfen, wann die Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnisse ihrer Fahrer endet. Wenn die nächste Verlängerung der Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2010 ansteht, sollten sie mit dem Beginn der ersten Weiterbildung bis nach dieser Verlängerung warten, denn für sie gilt die Übergangsfrist bis 10.09.2015 und die Weiterbildung ist nur fünf Jahre gültig.
Alle anderen Omnibusfahrer müssen die Weiterbildung ab dem 10.09.2013 nachweisen, d.h. sie müssen die 35 Zeitstunden bis dahin abgeleistet haben. Aus lernmethodischen Gründen empfiehlt es sich, jährlich eine Weiterbildungseinheit á 7 Stunden zu absolvieren. Zudem lässt sich so auch die mit der Weiterbildung verbundene finanzielle Belastung gleichmäßiger verteilen. Außerdem steht zu befürchten, dass es in den Jahren 2012 und 2013 einen enormen Ansturm auf die Weiterbildungsstätten geben wird, dem diese nicht gewachsen sind, so dass es zu Wartezeiten kommen kann.

Inhaltliche Ausgestaltung
Es sind alle in der Anlage 1 zu § 4 Abs. 1 BKrFQV aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen bzw. zu wiederholen - unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrssicherheit und des sparsamen Kraftstoff-verbrauchs. Dazu gehören:

  • Fahrphysik, sicheres und fahrgastfreundliches Fahren
  • Rationelles Fahrverhalten (Optimierung des Kraftstoffverbrauchs)
  • Kenntnis der sozialrechtlichen Vorschriften (Lenk- und Ruhezeiten)
  • Verhalten und Umgang mit Fahrgästen
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Notfallmanagement

Darauf muss unbedingt geachtet werden, da es einige Weiterbildungsanbieter gibt, die behaupten, es sei freigestellt, welche der Themen geschult werden.

Praktische Durchführung
Die Durchführung der Weiterbildung ist seit dem 01.10.2006 möglich. Sie darf nur von anerkannten Aus- und Weiterbildungsstätten erfolgen. Das sind:

  • alle staatlich anerkannten Fahrschulen, die Führerscheinklasse D ausbilden
  • alle von der IHK als Berufsausbildungsstätte anerkannte Einrichtungen, die Fachkräfte im Fahrbetrieb oder Berufskraftfahrer alsLehrberuf ausbilden
  • alle als Bildungsträger anerkannte Ausbildungseinrichtungen

Betriebe, die die im Gesetz genannten Anerkennungskriterien erfüllen, können sich von der zuständigen Behörde anerkennen lassen (Anerkennungsverfahren wird von den Ländern durchgeführt).